Rechtsprechung
BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Search and Rescue-Kommandoführers - Bereitschaftsdienst - Alkoholkonsum - Dienstaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 15.12.1983 - N 9 VL 31/83
- BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 76, 277
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76
Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84
Ebenso kann dem Soldaten in diesem Punkt ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht nicht angelastet werden, weil die Anschuldigungsschrift den Befehl, gegen den der Soldat verstoßen haben könnte, nicht konkret bezeichnet hat (BVerwGE 53, 178, 182) [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]. - BVerwG, 14.11.1974 - II WD 23.74
Fälschung von Beschäftigungsnachweisen durch einen Soldaten als Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84
Diese Frage kann der Senat stets nur einheitlich beantworten (BVerwGE 46, 325, 326) [BVerwG 14.11.1974 - II WD 23/74]. - BVerwG, 15.04.1977 - 2 WD 34.76
Manipulieren von Schusswaffen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84
Da die in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdeten Untergebenen zugleich Kameraden des Soldaten waren, hat er zudem jeweils vorsätzlich gegen die Pflicht zur Kameradschaft nach § 12 Satz 2 SG verstoßen (BVerwGE 53, 272, 274) [BVerwG 15.04.1977 - II WD 34/76].
- BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr
Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischen Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. - BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 84.89
Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn für Führer und …
Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischem Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. - BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 88.89
Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn gegenüber den …
Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischen Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. - BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 85.89
Recht der Soldaten: Befristetes Alkoholverbot vor Dienstbeginn
Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischen Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. - BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 87.89
Beschwerde gegen ein Fernschreiben des Verteidigungsministers - Alkoholverbot …
Das grundsätzliche allgemeine Alkoholverbot während des Dienstes (Nr. 414 Abs. 1 ZDv 10/5; BVerwGE 76, 277 [BVerwG 24.10.1984 - 2 WD 23/84]) rechtfertigt sich ohne weiteres aus der Eigenart des militärischen Dienstes, zu dem der Umgang mit Waffen, Munition und komplexem militärischen Gerät gehört und der es erfordert, daß der Soldat im Dienst im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist.